{"id":252,"date":"2020-01-04T06:47:17","date_gmt":"2020-01-04T06:47:17","guid":{"rendered":"https:\/\/maresch-it.at\/?page_id=252"},"modified":"2020-01-05T19:38:43","modified_gmt":"2020-01-05T19:38:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/maresch-it.at\/?page_id=252","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN <\/strong><strong>f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen\u00a0<\/strong><strong>(B2B)<\/strong><\/p>\n<h3>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/h3>\n<p>1.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages f\u00fcr die in \u00d6sterreich installierten Computersysteme durchf\u00fchrt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.\u00a0Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<\/p>\n<h3>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Leistungsumfang<\/h3>\n<p>2.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Durchf\u00fchrung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung au\u00dferhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierf\u00fcr auch Dritte heranzuziehen.<\/p>\n<p>2.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erf\u00fcllen:<\/p>\n<p><strong>Supportklasse A:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><u>Informationsservice:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftraggeber wird \u00fcber neue Programmst\u00e4nde, verf\u00fcgbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Hotline-Service:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden Problemen f\u00fcr Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogramme zur Verf\u00fcgung stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung f\u00fcr gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenst\u00e4ndliche Beratung von zus\u00e4tzlichen, au\u00dferhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsma\u00dfnahmen abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Archivierung und Bereitstellung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogramme:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Archivierung der von ihm entwickelten und vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogramme in vom Computer lesbarer Form sowie der Dokumentation in einem zur Erf\u00fcllung der Verpflichtungen nach diesem Vertrag notwendigen Umfang und stellt diese falls notwendig, entsprechend den Bestimmungen des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages, dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Supportklasse B:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><u>Update Service:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftragnehmer stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verf\u00fcgung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, \u00c4nderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher \u00c4nderungen enthalten.<\/p>\n<p>Gesetzliche \u00c4nderungen, die zu einer neuen Programmlogik f\u00fchren, d.h. \u00c4nderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmodulen f\u00fchren, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware, fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages. Diese Programme werden neben den notwendigen Datentr\u00e4gern und Dokumentationen dem Auftraggeber gesondert angeboten.<\/p>\n<p><strong>Supportklasse C:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><u>Installation von Programm-Updates:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen Programm-Updates auf das vertragsgegenst\u00e4ndliche Computersystem.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Problembehandlung vor Ort:<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Falls die Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch Hotline-Service, Remote-Support etc. gel\u00f6st werden kann, wird der Auftragnehmer diese am Standort des Computersystems vornehmen.<\/p>\n<p>2.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenst\u00e4ndliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung\/Dokumentation in der jeweils letztg\u00fcltigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.<\/p>\n<p>M\u00e4ngelr\u00fcgen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang f\u00fcr Testzwecke w\u00e4hrend der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen und den Auftragneh\u00admer zu unterst\u00fctzen. Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer L\u00f6sung zuzuf\u00fchren:<\/p>\n<p>Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende M\u00e4ngel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden.<\/p>\n<p>Eine L\u00f6sung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichl\u00f6sungen.<\/p>\n<h3>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen<\/h3>\n<p>3.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten f\u00fcr Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit f\u00fcr die mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>3.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils g\u00fcltigen Kostens\u00e4tzen in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>3.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardware\u00e4nderungen und\/oder durch \u00c4nderungen von nicht vertragsgegenst\u00e4ndlichen wechselseitig programmabh\u00e4ngigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.<\/p>\n<p>3.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.<\/p>\n<p>3.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Programm\u00e4nderungen aufgrund von \u00c4nderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine \u00c4nderung der Programmlogik erfordern.<\/p>\n<p>3.6.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programm\u00e4nderungen in den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgef\u00fchrt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden.<\/p>\n<p>3.7.\u00a0\u00a0\u00a0 Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c, diese kann gesondert angefordert werden.<\/p>\n<p>3.8.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.<\/p>\n<p>3.9.\u00a0\u00a0\u00a0 Verluste oder Sch\u00e4den, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.<\/p>\n<p>3.10.\u00a0 <strong>Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbest\u00e4nden und Schnittstellenanpassungen.<\/strong><\/p>\n<h3>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Preise<\/h3>\n<p>4.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die genannten Preise verstehen sich ab Erf\u00fcllungsort. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z.B. Magnetb\u00e4ndern, Magnetplatten, Magnetbandkassetten usw.) sowie Dokumentationen und allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>4.2.\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Dienstleistungen, die in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Auftragnehmers erbracht werden k\u00f6nnen, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, tr\u00e4gt der Auftraggeber die Kosten f\u00fcr Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit f\u00fcr die mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>4.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschlu\u00df eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angef\u00fchrten Pauschalbetr\u00e4ge entsprechend zu erh\u00f6hen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erh\u00f6hung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erh\u00f6hungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% j\u00e4hrlich betragen.<\/p>\n<p>4.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Geb\u00fchren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils g\u00fcltigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbeh\u00f6rden dar\u00fcber hinaus nachtr\u00e4glich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<h3>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Liefertermine<\/h3>\n<p>5.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.<\/p>\n<p>5.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Auftraggeber steht wegen \u00dcberschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf R\u00fccktritt noch auf Schadenersatz zu.<\/p>\n<p>5.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zahlung<\/h3>\n<p>6.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die vereinbarten Pauschalkostenbetr\u00e4ge sind vom Auftraggeber f\u00fcr das Kalenderjahr\/Teiljahr im vorhinein zahlbar.<\/p>\n<p>6.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei f\u00e4llig.<\/p>\n<p>6.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>6.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<h3>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertragsdauer<\/h3>\n<p>7.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Das Vertragsverh\u00e4ltnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgem\u00e4\u00df erworbenen vertragsgegenst\u00e4ndlichen Softwareprogrammes voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3\u00a0Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gek\u00fcndigt werden, fr\u00fchestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates. Wenn das vertragsgegenst\u00e4ndliche Softwareprogramm nachweislich au\u00dfer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverh\u00e4ltnis unter Ber\u00fccksichtigung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist vorzeitig aufgel\u00f6st werden. In diesem Fall wird f\u00fcr die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes \u00f6sterreichisches Bankkonto \u00fcberwiesen.<\/p>\n<h3>8. Leistungsst\u00f6rungen<\/h3>\n<p>8.1. \u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der M\u00e4ngelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.2. \u00a0\u00a0 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gem\u00e4\u00df Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Der Auftragnehmer wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.<\/p>\n<p>8.3. \u00a0\u00a0 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen und alle erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Aufgetretene M\u00e4ngel sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich oder per E-Mail dem Auftragnehmer zu melden. Den durch eine versp\u00e4tete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>8.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind jedoch nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Haftung<\/h3>\n<p>9.1. \u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckgehen. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>9.2. \u00a0\u00a0 Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.3. \u00a0\u00a0 Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p>\n<p>9.4. \u00a0\u00a0 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.<\/p>\n<p>9.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.<\/p>\n<h3>10.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standort<\/h3>\n<p>10.1.\u00a0 Der Standort der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<h3>11.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Urheberrecht und Nutzung<\/h3>\n<p>11.1.\u00a0 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschlie\u00dflich zu eigenen Zwecken, nur f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl der Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden. Durch den gegenst\u00e4ndlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festge\u00adlegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<\/p>\n<p>11.2.\u00a0 Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit\u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>11.3.\u00a0 Sollte f\u00fcr die Herstellung der Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.<\/p>\n<h3>12.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Loyalit\u00e4t<\/h3>\n<p>12.1.\u00a0 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p>\n<h3>13.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimhaltung<\/h3>\n<p>13.1.\u00a0 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p>\n<h3>14.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sonstiges<\/h3>\n<p>14.1.\u00a0 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<h3>15.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p>15.1.\u00a0 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Aufl\u00f6sung des Vertrages.<\/p>\n<p>15.2. \u00a0 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<\/p>\n<p>15.3. \u00a0 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>15.4. \u00a0 Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>15.5. \u00a0 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als\u00a0<\/strong><strong>wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich\u00a0geregelt werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur\u00a0au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG)\u00a0mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums\u00a0beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der Wirtschafts Mediatoren oder inhaltlich kein\u00a0Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab\u00a0Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.<\/p>\n<p>Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in\u00a0einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht.\u00a0S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen\u00a0Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n)\u00a0RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/maresch-it.at\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/AGB-Maresch-IT-Diensleistungen-und-Consulting.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">AGB als download<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen\u00a0(B2B) 1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit 1.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages f\u00fcr die in \u00d6sterreich installierten Computersysteme durchf\u00fchrt. 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