Für alle EU-Länder sind seit dem 25. Mai 2018 die neuen Datenschutzstandards auf Basis der EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) verbindlich. Wichtigstes Ziel der neuen Verordnung ist es, Nutzerrechte zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen. Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung, in der Risiken erkannt und bewertet werden, stellt eine neue Herausforderung dar. Unternehmen müssen mehr Aufwand betreiben, um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden. Softwarelösungen unterstützen bei der Dokumentation, Optimierung und Umsetzung aller relevanten Datenschutz-Prozesse. Um mit otris privacy die Anforderungen der EU-DSGVO abzudecken, wurde die Software um folgende Funktionen erweitert:
•Monitoring von Datenschutz-Maßnahmen
•Dokumentation von Datenschutz-Risiken (Datenschutz-Folgenabschätzung (DSGVO Art. 35))
•Konfigurierbare Reports (z.B. Verarbeitungstätigkeiten DSGVO Art. 30)
•Dokumentation der Verarbeitungssicherheit (u.a. Auftragsverarbeitung DSGVO Art. 28 und 32)
•Sensibilisierungsmaßnahmen (Dokumentation, Nachweis und Durchführung von Schulungen)
•Meldung von Datenschutzverstoß an zuständige Behörde (DSGVO Art. 33)
•Anfragen und Datenauskünfte