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Corona – ihre Chancen nutzen mit einem eigenen Webshop

Corona als Treiber für die Digitalisierung bei der Umsetzung von Webshops? Aktuelle Situation: Die Corona- Krise wirkt sich bereits im Frühjahr massiv auf unser Leben aus. Auf Grund der aktuellen Fallzahlen könnte einer nächster Lockdown, vor allem in der Gastronomie

Cookies in der Website

Zum Thema „Cookies auf der Website“ auf Grund der Novelle des Telekommunikationsgesetzes Da Cookies nicht nur für die Zwischenspeicherung von diversen Webseiteninhalten genutzt werden, sondern auch um Webseitenbesucher zu identifizieren gelten diese laut Gesetz als Speicherung von personenbezogenen Daten. Ebenso

Wir haben unsere Leistungen erweitert !

Mieten Sie sich einen professionellen Scanner aus unserem Portfolio ! Fotoscanner Buch und Fotoalbum Scanner Diascanner Das Digitalisieren Ihrer Fotos muss nicht schwierig oder zeitaufwendig sein – unser Wi-Fi-Scanner mit automatischem Einzug kann bis zu 30 Fotos in 30 Sekunden

Homeoffice

Cyberbedrohungen im „Homeoffice“. Das Arbeiten im „Homeoffice“ erfordert eine aktive Mitarbeit Ihrer Kolleginnen und Kollegen, nur so können Sie einen möglichst hohen Schutz gegen Cyberbedrohungen umsetzten. Informieren Sie ihre Mitarbeiter rechtzeitig über aktuelle Bedrohungsszenarien.   Phishing-E-Mails: Die Nachricht erzeugt ein

Blackout

Ein europaweiter Strom- und Infrastrukturausfall (“Blackout”) Wenn kein Licht, kein Handy, kein Internet, keine (Gas-, Fernwärme-, Öl-, Zentral-)Heizung, kein Bankomat, keine Tankstelle, keine Ampeln, keine Kassa und auch keine Straßenbahnen mehr funktioniert. Wenn Aufzüge einfach steckenbleiben, oder sogar das Wasser

neues aus der DSGVO

Für alle EU-Länder sind seit dem 25. Mai 2018 die neuen Datenschutzstandards auf Basis der EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) verbindlich. Wichtigstes Ziel der neuen Verordnung ist es, Nutzerrechte zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen. Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung, in der Risiken

NIS Richtlinie

Die letzte Woche kundgemachte NISV enthält nunmehr die konkreten Schwellenwerte, die für eine Einstufung als „Betreiber wesentlicher Dienste“ und damit die konkrete Anwendbarkeit der Pflichten aus dem NISG ausschlaggebend sind. Die NISV nimmt also faktisch die Konkretisierung des Anwendungsbereichs des